AGB

BBAG e.V.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle öffentlichen Veranstaltungen und Kurse der BBAG.

1. Anmeldung:

Für alle öffentlichen Veranstaltungen der BBAG besteht die Möglichkeit zur persönlichen, schriftlichen, telefonischen und elektronischen Anmeldung. Durch Anmeldung zu einer Veranstaltung oder Zahlung des Teilnehmerentgeltes einerseits und Annahme durch die BBAG andererseits wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.

Für Veranstaltungen, die im Programmheft besonders gekennzeichnet sind, ist eine vorherige schriftliche Anmeldung erforderlich. Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich, unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme, zur Zahlung der Veranstaltungsgebühr. Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn keine Absage erfolgt.

Die Anmeldung zu Kursen kann, wenn noch freie Plätze vorhanden sind, auch in der ersten Veranstaltung bei der Kursleitung erfolgen. Die Eintragung in die Teilnehmerliste und die Teilnahme an der 2. oder folgenden Veranstaltung desselben Kurses verpflichten zur Zahlung der gesamten Kursgebühr.

2. Teilnahme, Zulassung, Zulassungsbeschränkung, Beschränkung der Teilnehmerzahl:
An den Veranstaltungen der BBAG kann jeder teilnehmen, sofern nicht für einzelne Veranstaltungen Altersbeschränkungen angegeben werden. Bei abschlussbezogenen Veranstaltungen kann die Teilnahme von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Zu bestimmten Veranstaltungen der BBAG (z.B. Sprachkurse) kann nur eine begrenzte Zahl von Teilnehmenden zugelassen werden.

Die BBAG behält sich vor, in besonderen Einzelfällen Teilnehmende zu Veranstaltungen nicht zuzulassen. Auf Ziffer 10. Absatz 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verwiesen.

3. Rücktritt vom Vertrag, Leistungsverweigerungsrechte:

Liegen für eine Veranstaltung der BBAG nicht genügend Anmeldungen vor, kann die BBAG vom Vertrag zurücktreten. Die BBAG behält sich vor, einzelne im Veranstaltungsprogramm aufgeführte Veranstaltungen nicht durchzuführen, wenn die zur Verfügung stehenden Finanzmittel nicht ausreichen. Bei Ausfall werden alle angemeldeten Personen informiert. Programmänderungen aus aktuellem Anlass z.B. wegen Erkrankung eines Dozenten bleiben vorbehalten. Die BBAG kann auch aus Gründen, die in der Person eines Teilnehmenden liegen, vom Vertrag zurücktreten. Mit Ausnahme einer eventuellen entgeltfreien Probestunde ist die BBAG berechtigt, Kursteilnehmenden den Besuch von Veranstaltungen so lange zu verweigern, bis das Teilnehmerentgelt vollständig entrichtet ist.

Ein entgeltfreier Rücktritt von einer anmeldungspflichtigen Veranstaltung ist nur möglich bei einer Rücktrittserklärung bis spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn. In besonders gelagerten Einzelfällen kann abweichend von den obigen Regelungen aufgrund eines schriftlichen Antrages entschieden werden.

4. Teilnehmerentgelte und Entgeltermäßigungen:

Die Höhe der Teilnehmerentgelte sowie Ermäßigungen werden in den jeweiligen Programmen ausgewiesen. Mitglieder der BBAG erhalten zu allen Veranstaltungen Ermäßigungen, die Inanspruchnahme für Ermäßigungen bei Sprachkursteilnahmen setzt jedoch eine Mitgliedschaft von mindestens 6 Monaten voraus.

5. Zahlung des Teilnehmerentgeltes:

Die Zahlung des Teilnehmerentgeltes kann in bar vor der jeweiligen Veranstaltung oder durch Überweisung erfolgen. In Ausnahmefällen ist eine Rechnungsstellung möglich.
Wird nach der Fälligkeit des Teilnehmerentgeltes kein Zahlungseingang festgestellt, so wird zunächst eine Zahlungserinnerung an die Teilnehmerin/den Teilnehmer gerichtet.
Wird nach dieser Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist das Teilnehmerentgelt nicht gezahlt, wird eine zweite Zahlungsaufforderung versandt. Zuzüglich zu dem Teilnehmerentgelt wird eine Kostenpauschale in Höhe von 5 Euro erhoben.

6. Erstattungen von Entgelten:

Entgelte werden voll oder anteilig erstattet, wenn eine geplante Veranstaltung aus Gründen, die die BBAG zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise durchgeführt wird. Es erfolgt in der Regel eine bargeldlose Erstattung des Teilnehmerentgeltes auf ein Konto des Berechtigten oder eines Bevollmächtigten.

7. Teilnehmerlisten:

Die Teilnahme an Veranstaltungen der BBAG verpflichtet zur Eintragung in eine Teilnehmerliste. Eine Teilnahmebescheinigung kann nur auf Antrag bei einer korrekten Eintragung in die Teilnehmerliste ausgestellt werden.

8. Haftung:

Die BBAG übernimmt keine Haftung bei Diebstählen, Sachschäden oder Unfällen während der Kurse und Veranstaltungen oder auf dem Hin- und Rückweg zu und von den Veranstaltungsorten.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

9. Datenschutz:

Die BBAG führt ihren gesetzlichen Weiterbildungsauftrag nach den Vorschriften des Weiterbildungsgesetzes des Landes Brandenburg, der Richtlinien öffentlicher Förderer und der Satzung der BBAG durch. Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten benötigt die BBAG zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Zulässigkeit sowie die Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus dem Datenschutzgesetz.

10. Bestandteil des Vertrages:

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BBAG werden Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kursteilnehmenden und der BBAG. Werden die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Einzelfall vom Teilnehmenden nicht anerkannt, ist eine Anmeldung zu einer Veranstaltung der BBAG nicht möglich.

11. Inkrafttreten:

Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten mit Wirkung vom 1. August 2004 in Kraft.

Potsdam, den 18. Juni 2004