Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen der BBAG und ihren Teilnehmenden bzw. Kunden und sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen ihnen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Veranstaltungen der BBAG, als auch für Kooperationsveranstaltungen mit Dritten.

 

  1. Anmeldung

Für alle öffentlichen Veranstaltungen der BBAG besteht die Möglichkeit zur persönlichen, schriftlichen, telefonischen und elektronischen Anmeldung. Durch Anmeldung zu einer Veranstaltung oder Zahlung des Teilnehmendenentgeltes einerseits und Annahme durch die BBAG andererseits wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.

Für Veranstaltungen, die in den Ankündigungen entsprechend gekennzeichnet sind, ist eine vorherige schriftliche Anmeldung erforderlich. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmende, unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme, zur Zahlung der Veranstaltungsgebühr. Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn keine Absage erfolgt.

Die Anmeldung zu Kursen kann, wenn freie Platzkapazitäten vorhanden sind, auch noch in der ersten Veranstaltung direkt bei der Kursleitung erfolgen. Die Eintragung in die Teilnehmendenliste und die Teilnahme an der 2. oder weiteren folgenden Veranstaltungen desselben Kurses verpflichten zur Zahlung der gesamten Kursgebühr.

  1. Teilnahme und Zulassung, Zulassungsbeschränkung und Beschränkung der Teilnehmendenzahl

An den Veranstaltungen der BBAG kann jede/r teilnehmen, sofern nicht für einzelne Veranstaltungen Altersbeschränkungen angegeben werden. Bei abschlussbezogenen Veranstaltungen kann die Teilnahme von gewissen Voraussetzungen abhängig gemacht werden. Zu bestimmten Veranstaltungen der BBAG (z.B. Sprachkurse) kann nur eine begrenzte Zahl von Teilnehmenden zugelassen werden.

Die BBAG behält sich vor, in besonderen Einzelfällen Teilnehmende zu Veranstaltungen nicht zuzulassen. Auf Ziffer 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verwiesen.

Die BBAG behält sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen. Teilnehmende, die sich während Veranstaltungen rassistisch, nationalistisch, antisemi-tisch oder menschenverachtend äußern, können sofort von Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Die BBAG erstattet nach dem Ausschluss keine Entgelte für entgangene Leistungen.

  1. Rücktritt vom Vertrag, Leistungsverweigerungsrechte, Widerrufsrecht

Liegen für eine Veranstaltung der BBAG nicht genügend Anmeldungen vor, kann die BBAG vom Vertrag zurücktreten. Die BBAG behält sich vor, einzelne Veranstaltungen nicht durchzuführen, wenn die zur Verfügung stehenden Finanzmittel nicht ausreichen. Bei Ausfall werden alle angemeldeten Personen informiert. Programmänderungen aus aktuellem Anlass z.B. wegen Erkrankung einer/s Dozentin/Dozenten (o-der Lehrenden / Referierenden) bleiben vorbehalten. Die BBAG kann auch aus Gründen, die in der Person eines Teilnehmenden liegen, vom Vertrag zurücktreten. Mit Ausnahme einer eventuellen entgeltfreien Probestunde ist die BBAG berechtigt, Kursteilnehmenden den Besuch von Veranstaltungen so lange zu verweigern, bis das Teilnehmendenentgelt vollständig entrichtet ist.

Der/Die Teilnehmende kann seine/ihre Vertragserklärungen innerhalb von zwei Wochen, jedoch bis spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn, ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist an diejenige Bildungsstätte der BBAG zu richten, die das betreffende Bildungsangebot veranstaltet.

Ein entgeltfreier Rücktritt von einer anmeldungspflichtigen Veranstaltung ist nur möglich bei einer Rücktrittserklärung bis spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn. In besonders gelagerten Einzelfällen kann die BBAG abweichend von den obigen Regelungen aufgrund eines schriftlichen Antrages entscheiden.

Das Widerrufsrecht des/der Teilnehmers/in erlischt vorzeitig, wenn die BBAG mit der Ausführung der Dienstleistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des/der Teilnehmer/in begonnen hat. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn das einzelne Bildungsangebot beginnt und der/die Teilnehmer/in daran tat-sächlich teilnimmt.

  1. Teilnehmendenentgelte und Entgeltermäßigungen

Die Höhe der Teilnehmendenentgelte sowie Ermäßigungen werden in den jeweiligen Programmen und Ankündigungen ausgewiesen. Mitglieder der BBAG erhalten zu allen Veranstaltungen Ermäßigungen, die Inanspruchnahme für Ermäßigungen jedoch eine Mitgliedschaft von mindestens sechs Monaten voraus.

  1. Zahlung des Teilnehmendenentgeltes

Die Zahlung des Teilnehmendenentgeltes kann in bar vor der jeweiligen Veranstaltung oder durch Überweisung erfolgen. In Ausnahmefällen ist eine Rechnungsstellung möglich. Wird nach der Fälligkeit des Teilnehmendenentgeltes kein Zahlungseingang festgestellt, so wird zunächst eine Zahlungserinnerung an die Teilnehmerin / den Teilnehmer (oder teilnehmende Person) gerichtet. Wird nach dieser Aufforderung innerhalb einer angemessenen Frist das Teilnehmendenentgelt nicht gezahlt, wird eine zweite Zahlungsaufforderung versandt. Zuzüglich zu dem Teilnehmendenentgelt wird eine Kostenpauschale in Höhe von jeweils fünf Euro erhoben.

  1. Erstattungen von Entgelten

Entgelte werden voll oder anteilig erstattet, wenn eine geplante Veranstaltung aus Gründen, die die BBAG zu vertreten hat, nicht oder nur teilweise durchgeführt wird. Es erfolgt in der Regel eine bargeldlose Erstattung des Teilnehmendenentgeltes auf ein Konto der/s Berechtigten oder einer/s Bevollmächtigten.

  1. Teilnehmendenlisten

Die Teilnahme an Veranstaltungen der BBAG verpflichtet zur Eintragung in eine Teilnehmendenliste. Eine Teilnahmebescheinigung kann nur auf Antrag bei einer korrekten Eintragung in die Teilnehmendenliste ausgestellt werden.

  1. Anwesenheit

Die Ausbildungszeiten sind bindend. Für versäumten Unterricht bestehen kein Nachholanspruch und kein Anspruch auf Erstattung. Besondere Vereinbarungen für Bildungsangebote mit Anwesenheitspflicht (im Auftrag der Agentur für Arbeit): Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich, an den nach dem Lehrplan vor-geschrieben Unterrichtsstunden teilzunehmen, die Zwischen- und Abschlussprüfungen wahrzunehmen sowie die Anweisungen des Lehrgangsleiters, der Dozenten und der Verantwortlichen der BBAG zu befolgen. Bei einer Verhinderung des Unterrichtsbesuchs ist der BBAG eine schriftliche Abwesenheitsanzeige vorzulegen. Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich darüber hinaus, unverzüglich die Arbeitsverwaltung Agentur für Arbeit und die BBAG zu benachrichtigen, falls er/sie aus dem Kurs ausscheidet.

  1. Haftung, Unfallversicherung

Die BBAG übernimmt keine Haftung bei Diebstählen oder Sachschäden während der Kurse und Veranstaltungen oder auf dem Hin- und Rückweg zu und von den Veranstaltungsorten.

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Für Beschädigungen an Einrichtungen des Unterrichtsraums haftet der/die Teilnehmer/in selbst für Vorsatz und jede Form der fahrlässigen Schadensherbeiführung.

Ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz über die BBAG ist nur gegeben, wenn es sich um ein berufsbildendes Bildungsangebot handelt, das nicht durch den Arbeitgeber veranlasst oder finanziert ist. Der/Die Teilnehmer/in erhält vom der BBAG auch nur dann gesetzlichen Unfallversicherungsschutz, wenn er/sie nicht als selbständige/r Unternehmer/in tätig ist. Zuständige Berufsgenossenschaft für alle über die BBAG abzuwickelnden Unfälle ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG), Bezirksverwaltung Berlin, Markgrafenstraße 18, 10969 Berlin. Die Kundennummer der BBAG bei der VBG lautet 8402204720.

Abgesichert sind nur mögliche Unfälle auf den direkten Wegen zur Bildungsstätte, Unfälle während des Unterrichts sowie gegebenenfalls Unfälle im Rahmen eines betrieblichen Praktikums.

  1. Hausordnung

Ordnung, Sauberkeit und Höflichkeit werden als selbstverständlich angesehen. Grobe oder wiederholte Verstöße und Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss aus der Maßnahme führen. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht nicht. Die Kosten bleiben in voller Höhe fällig. 

  1. Datenschutz

Die BBAG führt ihren gesetzlichen Weiterbildungsauftrag nach den Vorschriften des Weiterbildungsgesetzes des Landes Brandenburg, den Richtlinien öffentlicher Fördergeber und der Satzung der BBAG durch. Die BBAG erhebt, speichert und verarbeitet nur die Daten, die sie für ihre Geschäftszwecke entsprechend § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Bundesdatenschutzgesetz benötigt. Der Geschäftszweck schließt auch die Vorgaben öffentlicher Fördergeber bei der Datenerhebung, -speicherung und -verarbeitung im Rahmen eines Förderprojektes mit ein. Weitere Datenangaben erfolgen freiwillig. Näheres regelt die Datenschutzregelung der BBAG, die Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist.

Zum Zwecke der Verwaltung der Veranstaltungen und Kurse erfasst die BBAG e.V. mit der Anmeldung folgende Daten: Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse.

Die elektronische Kommunikation und die telefonische Erreichbarkeit sind für die Verwaltung von Veranstaltungen und Kursen unabdingbar. Mit ihrer schriftlichen Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmen Teilnehmende und Kunden dem Erfassen, Speichern und Verarbeiten dieser Daten ausdrücklich zu.

Weitere Angaben, wie Alter, Geschlecht, Nationalität werden erfasst, wenn dies im Rahmen der auferlegten Pflichten durch den Fördergeber erforderlich ist, ansonsten sind solche Angaben freiwillig und als solche gekennzeichnet. Zum Zwecke des Bankeinzugsverfahrens werden Name, Vorname, Bankverbindung, Entgelt und Veranstaltungsnummer erfasst und an die Hausbank übermittelt. Mit der schriftlichen Zustimmung zu einem Bankeinzugsverfahren wird gleichzeitig der Erfassung und Übermittlung dieser Daten zu-gestimmt. Die Veranstaltungen der BBAG e.V. sind in der Regel öffentlich geförderte Veranstaltungen, die BBAG ist verpflichtet, die Teilnehmendenlisten dem Förderer vorzulegen. Aus der Teilnehmendenliste ist zu entnehmen, um welchen Förderer es sich handelt. Mit Anmeldung stimmen die Teilnehmenden der Erfassung, der Verarbeitung der Daten und der Datenvermittlung an den Fördergeber zu.

  1. Bestandteil des Vertrages

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BBAG sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem/der Kursteilnehmenden und der BBAG. Werden die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Einzelfall vom Teilnehmenden nicht anerkannt, ist eine Anmeldung zu einer Veranstaltung der BBAG nicht möglich.

  1. Sondervereinbarungen

Sondervereinbarungen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung durch die BBAG.

  1. Inkrafttreten

Die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten durch den Beschluss des Vorstandes am 6. April 2016 in Kraft.